Voll von Mängeln

21.10.2011 – Oktroyierte Sippenhaftung ist ein Kennzeichen von Diktaturen, widerspricht unserem Rechtssystem, das davon ausgeht, dass nur derjenige zur Haftung herangezogen wird, der auch schuldhaft handelt, und hat in einem Land wie unserem nichts verloren. Eine Versicherungslösung ist nur eine der möglichen Alternativen. Der Gesetzgeber hat wohl nicht bedacht, dass nicht durch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen, sondern auch die einzelnen Wertpapiervermittler selbst – etwa durch Konkurs eines „unschuldigen“ Unternehmens – und deren Kunden (!) betroffen sind ...

WERBUNG

Leider ist das nicht der einzige Mangel. Völlig unnütz und unverständlich ist die Regelung, dass selbstständige Wertpapiervermittler nur mehr für drei WPF bzw. WPDLU tätig sein dürfen; es gibt nicht einmal eine Regelung für den Fall, dass ein Vermittler einen Partner durch einen anderen ersetzen möchte und daher für eine Übergangszeit dann mit vier Unternehmen zusammenarbeiten muss.

Und wer ist bitte auf die unsägliche Idee gekommen, den Wertpapiervermittlern nachzuweisende Weiterbildung im Ausmaß von vierzig Stunden innerhalb von drei Jahren zu verordnen? Gute Vermögensberater absolvieren dieses Pensum freiwillig in drei bis sechs Monaten mit der Selbstverständlichkeit, die für einen Meister angemessen ist. Und bitte, wer kontrolliert das mit welcher Regelmäßigkeit und vor allem mit welcher Kompetenz?

Hätte der Gesetzgeber wirklich die Qualität der Ausbildung im Wertpapiervermittlungsbereich anheben wollen, wäre wohl nach einer dreijährigen Übergangsfrist künftig ausschließlich der Vermögensberater zu dieser Dienstleistung berufen gewesen.

Richtig ist, dass die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers hanebüchen und mit Sicherheit verfassungswidrig war, wie das bei emotional und ideologisch getriebener Anlassgesetzgebung durchaus üblich ist. Die jetzt beschlossene Novelle als Kompromiss schönzureden, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie in vielen Bereichen den Bedürfnissen der Normunterworfenen, vor allem aber der Kunden, der schützenswerten Endverbraucher, nicht gerecht wird.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Nach der Novelle: Was für Göltl noch offen ist”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
21.10.2011 – Walter Michael Fink zum Artikel „Nach der Novelle: Was für Göltl noch offen ist” mehr ...