18.11.2010 – Es lebe die heutige Rechtssprechung, welche von einer völligen Entmündigung des einzelnen Kunden ausgeht. Es kommt mir inzwischen vor, wir Vermögensberater müssen uns bei steigenden Wertpapierkursen vorhalten lassen, nicht 20 Prozent Rendite für den Kunden (so wie am Stammtisch immer öfter diskutiert wird) erwirtschaftet zu haben – und bei fallenden Kursen haften wir halt einfach. Wahrscheinlich muss ich jetzt auch meinen völlig unbedarften Sohnemann zu einem Mitbewerber schicken, und den klagen wir bei fallenden Kursen wegen Falschberatung einfach ein. Sollte ein Mitbewerber Interesse an einer Veranlagung für meinen Sohn haben, so darf er sich gerne mit uns in Verbindung setzen ...
Christoph Kondrak
zum Artikel: „Für Finanzberater wird es immer enger”.
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