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Viele Interessen im Versicherungsvertrieb zu bedienen!

5.8.2019 – Im Jahr 1985 fand sich in einem Branchenmagazin die Überschrift „bald versichert eine Hälfte der Österreicher die andere!”

Ganz so schlimm kam es nicht, aber die Explosion der Zahl nebenberuflicher Versicherungsverkäufer – mit oder auch ohne jede Gewerbeberechtigung – war einer der Gründe für strengere Regulierung. Und das europaweit.

Das österreichische politische System sieht Koordinierung in der Wirtschaftskammer vor. Das heißt, die Interessen von Versicherungsunternehmen (mit und ohne Außendienst), Maklern, Agenten, Finanzdienstleistern, Banken, Autohäusern oder Reisebüros und natürlich auch des Konsumentenschutzes sollten unter einen Hut gebracht werden.

Und dann entscheidet das Ministerium. Das war ein mühsamer Prozeß – und ich glaube, dass das Ergebnis ein gut vertretbarer Kompromiss ist. Konsens darf man in solchen Bereichen nicht erwarten.

Was die Statusklarheit anlangt, verstehe ich die Diskussion nicht. Zunächst formuliert dies die EU klar – völlig unabhängig von den nationalen gewerberechtlichen Zuordnungen und Bezeichnungen; das ist also kein Gold Plating.

Und die Vorstellung, dass ein Kunde versteht, dass ich einmal diesen und dann jenen Hut aufsetze, und dass dies auch noch zum Vorteil des Kunden sein könnte, die ist wohl etwas zu optimistisch.

Und wenn jemand wirklich beide Berechtigungen „braucht” – nun, wer oder was verhindert, zwei Firmen zu haben? Das Entscheidende ist doch – und das sei ohne jede Wertung gesagt – daß der Kunde VOR jedem Gespräch eindeutig weiß, in welcher Eigenschaft ihm jemand gegenübertritt.

Alles andere bedeutet die Wiedergeburt des „Vermittlerchamäleons”. Statusklarheit ist im übrigen unabdingbar um das Image der einzelnen Berufe sowohl zu schärfen, als auch zu verbessern.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Gewerbeordnung wurde zerfledert”.

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