27.6.2024 – …und dann gibt es immer wieder Stimmen, die – teilweise lautstark – die kapitalgedeckte Vorsorge „verteufeln“, weil (ausschließlich) die staatliche „Vorsorge“ das einzig Wahre sei.
Ja, wir brauchen die staatliche und sie wird immer ein wichtiger Teil der Alterssicherung sein. Und ich gehe hier natürlich nicht auf die Demografie, die Herausforderung mit der laufenden /anstehenden Pensionierungswelle der Baby-Boomer-Generation usw. ein.
Jedoch alleine, dass die österreichischen Versicherer eine mehr als solide Solvenzquote von im Mittel von 270,1 Prozent, Kompositversicherer sogar 283,1 aufweisen. …und die Top Player im Bereich von 360 bis 398 Prozent liegen!
Und das von Versicherern, die es beispielsweise seit 1824 (Wiener Städtische, Donau), 1831 (Generali), oder auch 1798 (Merkur) usw. gibt. Damals war das Zahlungsmittel der Gulden, die Krone kam erst 1892.
Dann gab es 1890 die Weltwirtschaftskrise, 1924 die große Inflation, 1929 bis 33 die Weltwirtschaftskrise, 1970 die erste, 1973 die zweite Ölkrise, 2000 die Dotcom Blase, 2007 die Bankenkriese…
Das erste Pensionsversicherungsgesetz für Privatangestellte tritt mit 1. Jänner 1909 in Kraft. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz wie wir es heute kennen, erst mit 1. Jänner 1956.
Und auch die Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater haben in ihrem eigenen Standesgesetz (§§ 152 (5) und 180 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz) verpflichtend eine kapitalgedeckte betriebliche Vorsorge vorgesehen… All das könnte dazu anregen, sich Gedanken zu machen, oder?
Jörg Ziegler
zum Artikel: „Eigenkapital: die stabilsten österreichischen Versicherer”.
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