28.5.2018 – Herr Fink versieht seinen Leserbrief mit vielen Fragen, deren Beantwortung – so ist es zwischen den Zeilen zu entnehmen – jedem „gewerblich befugten, staatlich geprüften Versicherungsmakler” ein Leichtes sein sollte, weil ganz allgemein bekannt.
Mich als nicht zu dieser Kategorie zählenden, aber ewig Lernenden, würde interessieren, was Herr Fink – ganz konkret auf den behandelten Fall bezogen – unter „Nachsichtsanspruch” versteht.
Hätten es Gericht, Rechtsanwälte und eventuell beteiligte Versicherungsmakler gewusst, wäre der Bürgeranwalt wohl um einen Fall ärmer gewesen?
Reinhard Jesenitschnig
zum Leserbrief: „Nachteilsanspruch mit viel Luft nach oben”.
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