5.10.2021 – Wer nach dem 31.12.1989 geboren wurde und brav Monat für Monat 45 Jahre lang jeweils den gesetzlichen Höchstbeitrag an die Sozialversicherung abgeliefert hat, darf mit einer Pension in Höhe von 1.950 Euro brutto rechnen (14 Bezüge pro Jahr).
Für jeden Minderbeitrag, für jede Fehlzeit wird entsprechend abgezogen. Ich denke, dass den Koalitionspartnern durchaus bewusst ist, dass nur ganz wenige das erreichen können, dass vielmehr eine Vielzahl von Menschen eine Pension beziehen wird, die an die Mindestsicherung nicht heranreicht.
Undenkbar ist auch, dass alle Baustellen, die sich in den letzten fünfzig Jahren mit nur kurzen Unterbrechungen aufgetan haben, mit einer einzigen Reform gelöst werden können.
Verantwortungsvolles Regieren verlangt auch, dass die Auswirkungen einer Reform erkennbar sind, bevor eine weitere in Gang gesetzt wird. Wir hatten jetzt jahrzehntelang Geduld mit den Baustellen, wir tun gut daran, zumindest ein Jahrzehnt Geduld mit ihrer Beseitigung zu haben.
Christoph Ledel
zum Artikel: „Steuerreform: Private Vorsorge offenbar keine Priorität”.
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