Verweigerung der Honorarberatung

12.8.2010 – Seit mehr als 30 Jahren versucht die Versicherungswirtschaft den Unabhängigen Versicherungsmakler und die Folgeprovisionen abzuschaffen. Die Maklerschaft ist ja überwiegend intelligent und hat das Ziel der Honorarberatung erkannt. Das Ziel ist die Abschaffung der Folgeprovision. Um das Ziel zu erreichen sind in der Vergangenheit viele Klimmzüge unternommen worden. Beispielhaft ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien erwähnt: Betreuungsprovision, Anpassungsprovision, Abtretung des selbst akquirierten Versicherungsbestandes in die alleinige Verfügungsgewalt des VU, Einmischung in die inneren Verhältnisse der Makler über Courtagevereinbarungen, Bestandsverlust durch Fremdkonvertierung, Verweigerung des Ablöseanspruches analog KVI und KVA, Verweigerung des Ausgleichsanspruches nach HVG, Laufzeitverkürzung auf drei Jahre und jetzt hat man den Stein der Weisen gefunden: Die Honorarberatung.

WERBUNG

Diese wird inzwischen von bankeigenen Großmaklern für die Ausspannung mittele unlauterem Wettbewerb missbraucht. Der vorliegende Beitrag des Herrn Tinkhauser kommt mir wie bezahlte Werbung für die VU vor. Dass es bei der KV keine provisionsfreien Anbote gibt, zeigt deutlich die Zielrichtung. Da gibt es per se keine Folgeprovision. Nicht alles was hinkt ist schon ein Vergleich: Das in der Kfz-HP als Pflichtversicherung die Provision ein Gröscherlgeschäft ist, soll beweisen, dass die Honorarberatung der bessere Weg wäre. Wenn jemand für  5 bis 15 Euro alle Makleragenden wahrnehmen will, ist er ein armer Hund dem nicht zu helfen ist. Die einzige richtige Antwort auf diesen neuerlichen Anschlag auf die Maklerexistenz ist die völlige Verweigerung der Honorarberatung.

Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Artikel: „„Überrascht, wie gut Honorarberatung funktioniert“”.

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