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Verunsicherung der Kunden

19.6.2009 –

Die Ausstattung des ehemaligen FDLA als „Wertpapiermakler“ mit einer qualifizierten mindestens zwölfmonatigen Ausbildung, strenger Meisterprüfung, Ausübung nur im Hauptberuf, unabhängig für mehrere Haftungsdächer tätig und mit nachweislicher Weiterbildung steht im Raum. Weniger Qualität ist für den Wirtschaftsstandort, eine freie soziale Marktwirtschaft und die Menschen nachhaltig schädlich. Was der FDLA-Reform fehlt, ist der ganzheitliche Ansatz durch die transparente Gestaltung der Leistungen des Vermögensberaters.

Die Eigenbehinderung der Berufsbezeichnung liegt auf der Hand: Warum soll der Kunde für Finanzierung und Versicherung zum „Vermögensberater“ gehen? Eindeutig hingegen: hier die eigenorientierte Bank, dort der kundenorientierte Versicherungsmakler. Plakativ gesagt: „Beim Schuster gibt es keinen Haarschnitt und beim Friseur keine Schuhe“. Klare Berufsbegriffe und Haftungen erzeugen eine für Kunden, Aufsicht und Konsumentenschutz einfache Zuordnung in Agenten und Makler.

Das ist auch EU-konform: Finanzierungmakler / Agent, Versicherungsmakler / Agent, Wertpapiermakler / Agent erfüllen das Leitbild: „Was drauf steht muss drin sein!“ Die bloße FDLA-Reform verstärkt die Verunsicherung der Kunden und treibt sie durch intransparente Parallelgewerbe jenen Marktteilnehmer zu, die mit „zweifelhaften Methoden“ unterwegs sind.

Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler und Vermögensberater

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „FDLA: Spannung vor neuem Gesetz”.

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