12.2.2021 – Nicht nur, dass der Staat Versicherungssteuer einhebt (das tut er ja für fast alle Versicherungsprodukte) beeinträchtigt die Attraktivität von privater und betrieblicher Vorsorge.
Dass Renten nach der Kapitalisierung steuerpflichtig werden, dass BU-Leistungen steuerpflichtig sind, das sind noch viel schwerwiegendere Nachteile. Aber der „Schrecklichste der Schrecken”, ist – (nicht der Kalauer mit dem Kupferschmied) die Nullzinspolitik in der EU.
Damit ist die Entreicherung der Sparer einbetoniert. Die Deckungsstöcke sind mittlerweile vollgerammelt mit Nullzinspapieren. Oder mit den 100-jährigen Anlei(c)hen der Republik (1,6 Prozent Kupon, 27,5 Prozent KESt, 1,6 Prozent Inflation – das ist die bittere Realität).
Der Staat hat lange nach der Hochzinsphase Anfang der 80er-Jahre die Versicherungssteuer von 3 auf 4 Prozent angehoben; nun haben wir seit 20 Jahren Niedrig- bzw. Nullzinsen (und viele schon Minuszinsen).
In Wahrheit wurde die (vergangene) Sanierung des Budgets über die Nullzinsen erreicht – also einer Entreicherung der Sparer und Anleger. Und das scheint so zu bleiben – von Anreizen für Vorsorgewillige sind wir weiter weg als vom Nulldefizit.
Rudolf Mittendorfer
zum Leserbrief: „Steuern auf Einzahlungen müssen weg”.
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