15.5.2018 – Aus meiner über 30jährigen Berufserfahrung muss ich feststellen, dass „Trickdiebstahl” schwer bis gar nicht nachweisbar ist und gerade hier liegt das versicherungsrechtliche Problem.
So tragisch dieser Fall auch ist – würde dieses Thema in Zukunft versichert werden, würde auch so manchem „Trickbetrüger” Tür und Tor geöffnet werden.
Elisabeth Schörg
zum Artikel: „Unterschiedliche Definitionen von Einbruchsdiebstahl”.
Rudolf Mittendorfer - Es ist eben tatsächlich (fast) alles kompliziert! mehr ...
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