Versicherungsrechtliches Problem

15.5.2018 – Aus meiner über 30jährigen Berufserfahrung muss ich feststellen, dass „Trickdiebstahl” schwer bis gar nicht nachweisbar ist und gerade hier liegt das versicherungsrechtliche Problem.

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So tragisch dieser Fall auch ist – würde dieses Thema in Zukunft versichert werden, würde auch so manchem „Trickbetrüger” Tür und Tor geöffnet werden.

Elisabeth Schörg

e.schoerg@schoerg.at

zum Artikel: „Unterschiedliche Definitionen von Einbruchsdiebstahl”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rudolf Mittendorfer - Es ist eben tatsächlich (fast) alles kompliziert! mehr ...

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