9.2.2023 – Als Versicherter leistet man Jahrzente Beiträge an die Pensionsversicherungsanstalt und darf man sich erwarten, dass von der Gegenseite auch das Leistungsversprechen eingehalten wird.
Wie man an dem zitierten Beispiel sieht, versucht sich auch ein staatlich eingerichteter Versicherer, genauso wie ein privater Versicherer, durch zweifelhafte Argumentationen von seinem Leistungsversprechen zu entbinden.
Der OGH unterstützt dieses Vorhaben zusätzlich durch seine mehr als versicherungsfreundliche Rechtsprechung mehr denn je. Bloß den Entscheidungen der Kollegen aus den unterne Instanzen nicht weh tun.
Man sollte die Verantwortlichen alle in eine Gemeinschaftshaftung nehmen. Von politischer Seite wird wie immer nichts unternommen. Als Beitragszahler stellt sich mehr und mehr die Frage ob die Unterstützung des staatlichen Systems weiterhin Sinn macht.
P.S.: Interessant wäre es zu wissen, wie die Rechtsprechung ausgefallen wäre, wenn einer Ihrer eigenen Berufskollegen von diesem Vorfall betroffen gewesen wäre.
Roland Grumiller
zum Artikel: „Berufsunfähig? OGH zum Berufsschutz für einen Schichtmeister”.
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