24.10.2008 – Auch ich hatte in den letzten Jahren einige Erfahrung gemacht, wie Versicherer reagieren, wenn man diese auf (versuchten) Versicherungsbetrug hinweist.
Fall 1: Ein Kunde meldet mir, dass bei seinem Auto die Heckscheibenheizung nicht mehr funktioniert. Leider kein gedecktes Ereignis, teile ich mit. Der Kunde bringt sein Kfz zur Reparatur ( zu einer großen VW-Werkstätte), um die Heizung reparieren zu lassen. Und siehe da: Die Werkstätte meldet einen Glasbruch, die Versicherung bezahlt die Scheibe. Ich habe diesen Sachverhalt dem zuständigen Referenten mitgeteilt. Reaktion: Keine.
Fall 2: Aus einer Wohnung rinnt Leitungswasser über einen Zeitraum von zwei Tagen (Wochenende) in die darunter liegende Büroräume. Schadenursache: Die Wohnungsinhaberin hat eine Küchenarmatur selbst getauscht und dabei das Zuleitungsrohr beschädigt (so die mündliche Auskunft der Schädigerin). Leider stellte sie dann fest, dass sie keine Haushaltversicherung hat. Es folgte eine schriftliche Schadenmeldung eines Installateurbetriebes (der im örtlichen Nahbereich seinen Betrieb hat), der meldete, die Armatur nicht sachgerecht montiert zu haben. Reaktion des Haftpflichtversicherers des Installateurbetriebes auf unsere Stellungnahme: Das werden wir (Versicherer) nie beweisen können, wir zahlen.
Mag. Gerald Hertzka
zum Leserbrief: „Versicherungsbetrug: Zwei konkrete Fälle”.
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