Versicherung kündigt zu Recht

21.1.2019 – VKI gegen Versicherung, mit Halbwahrheiten oder bewusster Fehlinformation. Angstmache durch VKI?

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Wie stolz waren die Konsumentenschützer, das paritätische Kündigungsrecht und das dreijährige Kündigungsrecht für Konsumenten durchgesetzt zu haben.

Nun reagiert eine Versicherung, bei dieser Darstellung absolut üblich, und macht noch etwas, in der Branche eher als unlauter unter Kollegen bezeichnet: Sie will dem Versicherungsnehmer die Kündigung wegen Schadenshäufigkeit ersparen.

Fakt ist, die Versicherung kündigt zu Recht und ein neuer Versicherer wird ein Schadenrendement verlangen und keinen Vertrag mit einem derart risikobehafteten Versicherungsnehmer eingehen.

Mir hat nur die einseitige Argumentation des VKI und des Bürgeranwaltes bei dem Thema gar nicht gefallen.

Walter Eisner

w.eisner@gmx.at

zum Artikel: „Streit nach angedrohter Kündigung wegen Schadenfrequenz”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Helmut Tuma - Zur OGH-Entscheidung 7Ob84/16b. mehr ...

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