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Versicherung als Akt der Notwehr

12.5.2009 – Der private Abschluss einer Ambulanz- und einer Sonderklassenversicherung stellt für mich einen Akt der Notwehr dar. Es geht längst nicht mehr um eine Besserstellung in der Unterbringung, sondern vielmehr darum: Werde ich in absehbarer Zeit aufgenommen? Ist der operierende Arzt Spezialist oder werden nicht ausreichend erfahrene Operateure herangezogen?

Details sind in einem gerade erschienen Bestseller eines erfahrenen, österreichischen Unfall-Primars nachzulesen. Besonders interessant ist es, sich in diesem Zusammenhang die Komplikationsfälle pro Hundert im jeweiligen Spital anzusehen. Vorweg: Man wird selbst als gelernter Österreicher ob der Unterschiede in der Mortalität, blass, sehr blass sogar!

Die größten Unterschiede in der Behandlungsmethoden bestehen aus meiner Sicht in der Unfallchirurgie, da physikalische Erkenntnisse (Werkstoffe etc.) dort am raschesten zum Einsatz kommen. Daher ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, zuerst dieses Risiko (billig) abzudecken. Klug erscheint mir auch, dass mit einer Optionsversicherung zu koppeln, da es leider nur wenigen vergönnt ist, sich die hohen Prämien in jungen Jahren leisten zu können. Wenn man wie ich davon ausgeht, dass die sozialen Leistungen erheblich reduziert werden (müssen) wird die private Zusatzversicherung immer notwendiger.

Warum allerdings die Privatversicherung, nochmals Anteile der Pflichtversicherung mit berappen muss (Sie zahlen zwei Mal) konnte mir noch niemand schlüssig erläutern.

Andreas Baumgartner

tbs.baumgartner@aon.at

zum Leserbrief: „Ordentlich beraten!”.

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