Versicherer müssen selbst prüfen

11.8.2011 – Wenn ich es richtig verstanden habe, denkt der OGH anders als die Judikatur in Deutschland. Das Oberlandesgericht Hamm (20 U 38/10) kam zu einem bemerkenswerten Urteil zum Großfeuer (Armaturenfabrik Aloys F) bei Dornbracht im Juli 2009. Kurz zusammengefasst musste sich der Versicherer – obwohl nur der Risikofragebogen vom Makler vorlag – seinen eigenen Risikofragebogen anrechnen lassen. Beide hatten keine Frage zu benachbarten Gebäuden, welche den Schadenfall verursacht hatten. Damit kamen in der deutschen Industrieversicherung erstmals die Regeln des 2008 eingeführten Versicherungsvertrags-Gesetzes zu den Informationspflichten des Kunden bei Vertragsabschluss zum Tragen. Früher galt: Wenn der Kunde – auch durch seinen Makler – falsche Angaben zum Risiko gemacht hat, zahlt der Versicherer im Schadenfall nicht. Ab jetzt dürften sich die Versicherer nicht mehr auf Informationen verlassen, die ihnen der Makler oder ein anderer Versicherer übergibt, sie müssen selbst nachfragen und prüfen.

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Thomas Weber

thomas.weber@graz.edinger.at

zum Leserbrief: „Makler sind keine „Formular-Ausfüller””.

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