Vernünftiges Urteil gegen einen stärker werdenden Trend

16.11.2011 – Ein durchaus vernünftiges Urteil, das dem immer mehr um sich greifenden Trend, bewusst auf eine bestimmte Laufzeit abgeschlossene Verträge vorzeitig wieder aufzulösen, Einhalt gebietet. Man darf dabei ja nicht übersehen, dass hier oft Vermittler- und gar nicht so sehr Kundeninteressen als Triebfeder gewirkt haben dürften. Man kann schließlich auch nicht den gebuchten Linienflug nach New York irgendwo über dem großen Wasser beenden.

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Gerald Winterhalder

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zum Artikel: „OGH stellt klar: Keine vorzeitige Kündigung der PZV”.

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