Vermittlung an zahlungsunwillige Versicherer als Fehlberatung?

25.7.2012 – Also soll der am Gängelband hängende Außendienst wieder das verkaufen, was man ihm in den Koffer packt – da sollen alte, längst überwunden geglaubte Unsitten fröhliche Urstände feiern, wenn es nach einigen Versicherungen geht. Ob das so manche Talfahrt stoppen wird, bleibt allerdings mehr als fraglich.

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Hier kommt aber dann den Gerichten eine wichtige Rolle zu, denn Empfehlung für und Vermittlung an zahlungsunwillige Assekuranzunternehmen könnte leicht – und oft zu recht – als Fehlberatung ausgelegt werden. Also Vorsicht, nicht alles, was glänzt, ist auch wirklich Gold.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Was würde die Vermittler-Richtlinie II in der Praxis ändern?”.

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