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Vermittler soll entscheiden

13.10.2009 – Und wieder das leidige Thema Honorarberatung. Warum lässt man dem freien Vermittler nicht die Gewerbefreiheit: eigenständige Kalkulation. Das sollte weder die Honorarvereinbarung mit dem Kunden noch Provisionszahlungen seitens der Versicherer ausschließen. Oder erhält ein Handwerker auf seinen Stundenlohn, den er seinem Auftraggeber berechnet, nicht noch eine „Provision“ (besser: kalkulatorischer Aufschlag) auf seine verwendeten Materialien?

Wie oft kommt es denn vor, dass ein Versicherung- oder Finanzvermittler den Kunden schlau macht – und dafür auch noch die Haftung trägt – und dieser dann seine Risiken bei vermeintlich „billigeren“ Versicherern eindeckt oder seine Anlagen bei Direktbanken platziert? Ein Vergleich mit den rechtsberatenden Berufen bezüglich der Honorarberatung kann nicht getroffen werden: Ein Anwalt berechnet nach Streitwert und/oder Stundensatz - ohne Garantie auf Erfolg! Der Vermittler „schuldet den Erfolg (der Vermittlung)“. Wie gleich sind wir doch alle – da ist der Wunsch der Vater des Gedankens ...

Franz K. Kern

FranzK@atlas-consult.com

zum Artikel: „„Honorarberatung halte ich für problematisch””.

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