Vermeidung von Tretminen

17.8.2010 – Bei Vertragskonvertierungen von Beständen muss insbesondere in Rechtsschutz (aber auch in allen anderen Sparten) vom Versicherungsunternehmen ein synoptischer Deckungsvergleich gefordert werden. Wenn das Versicherungsunternehmen wie üblich keine Synopse zur Verfügung stellt, empfiehlt sich die folgende Nebenabrede: „Diese Konvertierung gilt nur, wenn damit keine Verschlechterungen des Deckungsumfanges zum bestehenden Vertrag verbunden sind!“. Das gilt sinngemäß natürlich auch für Kündigung und Neuvertrag. Der Versicherungsnehmer muss den Vergleich alte Bedingungen/neue Bedingungen kennen und seine Entscheidung im Beratungsprotokoll dokumentieren. Wer das nicht tut, legt sich selber Vermögensschadenshaftungs-Tretminen aus.

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Gerhard Plischek

gjplischek@tresky.net

zum Leserbrief: „Schneller Ausschluss”.

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