Verlustdeckelung nimmt Pensionsreform Wirksamkeit

15.9.2010 – Grundsätzlich bin ich auch der Auffassung, dass die Pensionsreform 2003 viele notwendige Änderungen gebracht hat, um die staatlichen Pensionen langfristig – allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau – finanzieren zu können.

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Als dann nach Beschlussfassung täglich in der Kronen Zeitung ein(e) künftige(r) Pensionist(in) zu Wort kam und auch im Bild zu sehen war und beklagt wurde, dass durch die Reform die künftige Pension um 25 bis 40 Prozent sinken werde, bekamen die Politiker „kalte Füße“. In der Folge wurde die Verlustdeckelung eingeführt (Die künftigen Pensionen durften gegenüber dem Altrecht um nicht mehr als ... % sinken). Zunächst in Höhe von 10%, die nach der Reform 2005 sogar auf 5% gesenkt wurde.

Damit nicht genug: Die gerade erst abgeschaffte Frühpension wurde unter dem Titel „Korridorpension“ wieder eingeführt und die Hacklerregelungen I, II und III erlassen, von denen wir mittlerweile alle wissen, dass sie zum Großteil die falschen Leute bevorzugt und nicht finanzierbar ist.

Wenn nun alle Politiker auf die Reform 2003 verweisen, dann müssten sie, um die Reform wirksam werden zu lassen, zunächst die Verlustdeckelung abschaffen. Sogar ich, als damals 57-Jähriger, wurde durch die Verlustdeckelung geschützt. Wird diese Deckelung nicht abgeschafft, kann keine Justierung an den Pensionen greifen, da fast 100% der künftigen Pensionen vor größeren Verlusten (die aber notwendig wären, um das System langfristig finanzieren zu können) „gedeckelt“ sind.

Mir kommt das vor, wie wenn die Regierung auf Autobahnen statt 130 Tempo 100 einführen würde, nach wenigen Wochen aber einen Erlass bekanntgibt, dass die Rücknahme der Geschwindigkeit zunächst mit 5% gedeckelt ist. Wer würde dann die 100 ernst nehmen?

Peter Manhart

office@finanzwissenkompakt.at

zum Artikel: „Rot-Grün will staatliche Vorsorge forcieren”.

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