Verlogene Pensionsdebatte

15.11.2013 – Hat das Umlageverfahren wirklich ausgedient? Gibt es tatsächlich soziale Alternativen? Ist private Vorsorge nur ein Markt für Versicherer und Pensionskassen?

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Die Unfinanzierbarkeit im Umlageverfahren wird nur mit der (mittelfristigen) demographischen Entwicklung argumentiert, nicht, wie das System ausgenutzt wird. Für eine private Vorsorge werden im Wesentlichen nur die (möglichen) Vorteile des Zinssystems hervorgehoben, volkswirtschaftliche Interessen und gesellschaftspolitische Verantwortung und deren Zusammenhänge gerne vergessen.

Einige Aspekte erlaube ich mir anzuführen:

  • Soziale Ungerechtigkeit: Der Großteil der Bevölkerung kann gar nicht im erforderlichen Umfang privat vorsorgen.
  • Die Sicherheit der meisten Vorsorgeprodukte und deren tatsächliche Realverzinsung lassen zu wünschen übrig.
  • Der Horrorfall im Umlageverfahren (Verhältnis 1 zu 1) besteht in der privaten Vorsorge von Anfang an.
  • Der Arbeitgeber zahlt nicht (weniger) mit.
  • Bei einer Systemumstellung zahlt eine Generation zweimal.
  • Die Systeme konkurrenzieren sich massiv: Staatliche Pensionseinnahmen sind von hohen Löhnen und Beschäftigung abhängig, private Renten von Zins- und Aktiengewinnen. Doch (heimische) Unternehmen, die sich arbeitnehmerfreundlich engagieren, werden an den shareholderorientierten Märkten nicht mit den gewünschten Renditen belohnt.
  • Die Verwaltungskosten des öffentlichen Systems liegen knapp unter 2%, wir wissen, dass viele Versicherer mit 15% tatsächlichen Kosten nicht auskommen (wollen).

Ich bin der Meinung, wir dürfen den Staat keinesfalls aus der politischen Verantwortung lassen, lediglich die Spielregeln im Umlageverfahren müssten dahingehend verändert werden, dass die Pensionsdauer wieder auf ein vernünftiges (und finanzierbares) Maß reduziert wird, sprich das tatsächliche Antrittsalter massiv angehoben wird.

Wenn „nur“ an diesem einen Rädchen gedreht wird, können gleich zwei Effekte erreicht werden: viel weniger Pensionisten, die über einen (zu) langen Zeitraum Pension beziehen und zusätzliche (hohe) Beitragszahlungen derjenigen 58-Jährigen, die dann doch noch ein paar Jahre länger benötigte Abgaben leisten.

Denn eine staatliche Pensionszahlung ist kein genereller Anspruch für 30 oder mehr Jahre Arbeitsleistung, sondern soll wieder das werden, was es eigentlich ist: eine Einkommensersatzleistung der Allgemeinheit für alle jene Mitbürger, denen es gesundheitlich nicht mehr zumutbar ist zu arbeiten und sich selbst erhalten zu können.

Hannes Schneiderbauer

schneiderbauer@asfalia.at

zum Artikel: „Ruf nach Gesamtstrategie für die Altersvorsorge”.

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