Verkehrte Welt

7.7.2010 – In katholisch geprägten Ländern regiert eben der Begriff des „ehrlichen Handwerk", dessen Leistungen anerkannt und zu bezahlen sind. Handel und Geldgeschäfte waren hingegen Jahrhunderte lang dem braven Christenmenschen untersagt. Bekanntlich die Ursache vielerlei Übels und Vorurteile. Die überbordenden Konsumentenrechte entrechten den ehrlichen Berater, der viele Stunden Beratungsleistung in Riskmanagement und Vertragsgestaltung zu investieren hat (und dafür haftet), sodann aber der Willkür des Kunden – bzw. der Gerichte – hilflos ausgeliefert ist. Ich habe diese „Denke“ bereits beim VersRÄG 2006 heftig kritisiert.

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Rückrechnung der Provision des „Vermittlers“, während der Staat die Versicherungsteuer behält, und die Versicherung ihre verrechneten Kosten ebenfalls. Legen wir das auf einen Hauskauf um: Ein Käufer findet nach zwei Jahren das Haus oder die Umgebung doch nicht mehr so schön – der Verkäufer müsste ihm das Geld zurückgeben, der Vermittler die Provision, aber der Staat behält die Grunderwerbssteuer und die Eintragungsgebühr, die Bank die Zinsen, der Notar die Kosten …

So sieht offenbar ein ausgewogenes Rechtssystem aus! Der Konsument wird entmündigt, weil seine Entscheidungen keine Relevanz mehr besitzen, sondern nach Gutdünken – und auf Kosten anderer – revidiert werden können, und der Berater (Makler und auch andere) wird entrechtet und enteignet! Ob so die Welt besser wird? Oder die Konsumenten mündiger? Oder glaubt man gar, dass sich Makler in Erwartung des jederzeitigen Stornos mit dreifachem Elan ins Elend stürzen? Oder gehört das ganze zu einem Masterplan, der unabhängiger Beratung und Beratern den Garaus machen soll? Damit dann „durch die Bank“ alles besser wird?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Kaum Chancen bei Provisionsausfall”.

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