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Verhängnisvoller Schluss

11.4.2008 – Ein verhängnisvoller Schluss. Wenn es wirklich zu einer Offenlegungspflicht kommt, wird der Makler mit seinem umfassenden Leistungsspektrum noch am ehesten die Provision erklären können, doch was passiert bei Bankangestellten, die in ihrer ohnedies bezahlten Dienstzeit Verträge keilen, oder wie soll der angestellte Außendienst argumentieren?

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Ing. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Provisionen: nur vorläufige „Entwarnung””.

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11.4.2008 – P.Mayer zum Artikel „Provisionen: nur vorläufige „Entwarnung””. mehr ...
 
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