Verfassungsrechtlich zu hinterfragende Ungleichbehandlung

11.7.2012 – Traurig ist, dass einzelne schwarze Schafe – und nicht alles, was mit drei Buchstaben beginnt, hat nur die schnelle Provision im Kopf –, die es in jeder Berufsgruppe, auch unter Ärzten und Rechtsanwälten oder Feuerwehrleuten und Polizisten (Vertrauensindex 2012) usw. gibt, eine Branche so in Misskredit bringen können, dass dann Dutzende EU-Beamte die eigenen jahrelangen Versäumnisse mit einer quasi Kriminalisierung von mehreren 10.000 Menschen in Europa (alleine in Österreich und Deutschland rund 45.000 Makler) zudecken wollen.

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Ich frage mich ernsthaft, ob in Zeiten von Transparenz und Gleichmacherei (Unisextarife) diese Ungleichbehandlung einer Berufsgruppe verfassungsrechtlich überhaupt gedeckt sein kann …

Manfred Taudes

manfred.taudes@vataudes.at

zum Artikel: „Nur Mut, das zu tun, was Sie von anderen verlangen!”.

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