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Vereinbarung mit dem Kunden

14.10.2009 – In weiten Kreisen der Bevölkerung gilt immer noch der „Versicherungsvertreter“ als Synonym für den Versicherungsberater. Die gesetzlichen und beruflichen Veränderungen seit 1995 wurden gerade beim Privatkunden wie auch im Kleingewerbe nur allmählich wahrgenommen. Wenn dann noch von „freien Vermittlern, die den Vermittlungserfolg schulden“ gesprochen wird, kennt sich wahrlich niemand mehr aus.

Berater in Finanzierung, Versicherung und Wertpapier üben Wissensberufe aus und erbringen zu keinem Zeitpunkt der Leistungskette eine Vermittlung. Warum gerade in unseren Wissensberufen soviel und wiederholt über Entgeltoffenlegung und Entgeltform gesprochen wird, liegt sicherlich auch daran, dass wir mit unseren Kunden zu wenig über unsere Leistungen reden, dafür aber von „Vermittlung“, ein Eigengoal also.

Gesetzliche Einschränkungen und Normenflut schaffen Ungleichgewichte in der Marktwirtschaft. Überlassen wir es doch der flexiblen, freien Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden im gewerblichen Wettbewerb, ob Courtage alleine und/oder Honorar. Je nach Leistungsintensität, Unternehmensausrichtung und Haftungsausmaß ergibt sich unterschiedlich nach dem Einzelfall ein für beide Seiten angemessenes Entgelt. Dabei sorgt das Provisionssystem als effizienteste Form für das Basisentgelt.

Das eine gegen das andere auszuspielen oder auszutauschen wäre falsch. Entgeltvergleiche mit anderen Wissensberufen wie Arzt, Anwalt oder Ziviltechniker sind unpassend.

Mag. Walter Michael Fink

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „„Honorarberatung halte ich für problematisch””.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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