Verdienstentgang?

1.4.2010 – Wenn der Kollege Posch ein länger erfolgreich tätiger Makler ist, welcher einen Gutteil seines Einkommens aus Folgeprovisionen bezieht, wird er es schwer haben, einen tatsächlichen Verdienstentgang beweisen zu können. Ich vermute, dass ist der Grund der „zähen“ Abwicklung der Versicherung. Auch ein Angestellter hat für den genannten Zeitraum eher keinen Verdienstentgang, es sei denn, dieser begründet wiederum den Großteil seines Einkommens aus verdienten Einmalprovisionen, welcher er in genanntem Zeitraum nicht erarbeiten konnte. Selbst dann gibt es den entsprechenden Ausgleich aus der Gehaltsfortzahlung, welche diese Umstände im Durchschnitt zu berücksichtigen hat. So unangenehm der Vorfall für Kollegen Posch sein mag: Aus meiner Sicht hat die Versicherung nicht ganz unrecht- sofern die eingangs vermutete Einkommens- Situation auch zutrifft.

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Bernhard Kaltenegger

b.kaltenegger@vb-kaltenegger.at

zum Artikel: „Mini-Entschädigung nach Hundebiss”.

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