Urteil bringt hoffentlich Umdenken

6.10.2011 – Man kann nur hoffen, dass dieses und ähnliche Urteile bei vielen Beratern ein Umdenken zu Folge haben, wie beraten wird.

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Ich kenne aus eigener Erfahrung wie Aktien und hier im Speziellen Immobilienaktien verkauft wurden. Ich selbst habe vor 3 1/2 Jahren über einen Vermögensberater Meinl-European-Land-Aktien gekauft, nachdem er mir des Langen und Breiten erklärt hat, dass man diese Aktien ja nicht mit normalen Aktien vergleichen kann, da ja mit dem Geld nur Einkaufszentren gebaut werden und schon vor Baubeginn bereits an renomierte internationale Mieter vermietet wären. Von Risiken wurde nicht gesprochen und das Beratungsprotokoll wurde als Formalität abgetan.

Für mich war der Verlust nicht sehr dramatisch, da ich nur einen überschaubaren Betrag investiert habe. Ähnliches kenne ich aus einem E-Mail-Verkehr zwischen einem Berater und einem Bekannten von mir, in dem dieser immer wieder drängt, dass ja mehr Geld in Immo-Aktien veranlagt werden solle. Man habe ja vereinbart, „Immobilienaktien als Sparbuch“ zu verwenden.

Unbestritten gibt es wahrscheinlich auch etliche, die auf den Zug aufspringen und versuchen, ihre Spekulations-Verluste auf dem Klagsweg auszugleichen.

Gerald Layr

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Die Unbeschlagenheit von Kunden und ihre Folgen für Berater”.

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