Unwissenheit schützt also doch vor Schaden

5.10.2011 – Praktisch – Unwissenheit schützt also doch vor Schaden. Muss man sich denn heute nur als völlig unerfahren und unwissend bezeichnen und schon hat man gewonnen? Einfach Verträge unterzeichnen, die nicht gelesen werden etc. und wenn es einem dann nicht gefällt, was in Folge eintritt, dann wird gestritten. Und das Schönste ist – man bekommt uneingeschränkt Recht. Nicht einmal ein kleines bisschen „Mitverschulden“. Tolles Ergebnis. Wird da nicht Tür und Tor geöffnet? Schnell mal eben ein Auto kaufen, unterschreiben, fahren und draufkommen, dass bei Unfall das Auto Totalschaden hat. Hätte ich gewusst, dass hier ein Risiko besteht ...

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Unabhängig von der Beratungsqualität, aber Unwissenheit soll durch die Rechtssprechung nicht gefördert werden und fast einladend wirken. Ein gesundes Maß an Hausverstand sollte jeder Staatsbürger wohl mitbringen. Oder wie heißt das ... Denn sie wissen nicht, was sie tun ...

Gerald Posch

gp8880@yahoo.com

zum Artikel: „Die Unbeschlagenheit von Kunden und ihre Folgen für Berater”.

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