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Unverfroren

23.10.2009 – Die Unverfrorenheit der Versicherer nimmt zu. Deshalb ist es leicht vorstellbar, dass der Kollege Bauer Recht mit seinen Bedenken bekommt. So bietet zum Beispiel Allianz einen Prämiennachlass an, wenn beispielsweise im Haushalt-Eigenheim-Bereich eine Hilfestellung zum Organisieren von Schadenbehebung eingeschlossen wird. Klar ist, dass damit die Kosten der Reparaturen gesenkt werden sollen, am vorteilhaftesten natürlich für den Versicherer.

Nicht nachvollziehbar allerdings ist, dass bei Nicht-Inanspruchnahme durch den Versicherungsnehmer dieser einen Selbstbehalt tragen muss. Das auch bei simplen Glasbruchschäden, wofür kein Mensch eine Hilfe braucht, weil es immer in der Nähe Glasereien gibt, die ohnehin schnell zur Stelle sind. Trotzdem wird auch bei solchen „Minimalschäden“ ein Selbstbehalt abgezogen, weil die Dienste der Versicherung nicht in Anspruch genommen wurden. Wenn das einer guten und für die Versicherungsnehmer entgegenkommenden Gebarung entspricht, dann gute Nacht. Dasselbe ist eben auch beim Service mit Warnungen per SMS zu befürchten. Es ist wohl einmalig in der Geschichte der Assekuranz, dass bei nicht-beanspruchen der Leistungsvereinbarungen der Kunde Selbstbehalte zu tragen hat! O tempora, o mores!

Bernhard Kaltenegger

b.kaltenegger@vb-kaltenegger.at

zum Artikel: „Riskante SMS-Warnung”.

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