Unterschiedliche Deckungskonzepte

17.2.2011 – Die drei neuen Versicherungsprodukte für Rechtsanwälte am Versicherungsmarkt (Uniqa, Generali, Wiener Städtische) sind nicht vergleichbar. Die Wiener Städtische legt mehr Wert auf den günstigen Preis, vernachlässigt aber die Deckungsqualität und fällt zum Teil auch hinter den alten Kammer- und letztlich Marktdeckungsstandard zurück. Uniqa und Generali sind dagegen mit dem Deckungsumfang im Ganzen gesehen deutlich weiter, sehen viele Deckungserweiterungen durch einen umfassend versicherten Tätigkeitskatalog sowie durch Einschränkung der klassischen Versicherungsschlüsse vor wie zum Beispiel durch Einschränkung des Wirtschaftlichkeitsausschlusses sowie des Ausschlusses „Verstoß beim Zahlungsakt“.

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Wer einen genauen Überblick zu den unterschiedlichen Deckungskonzepten benötigt, dem helfen wir gerne weiter. Das Prämienniveau von Uniqa und Generali liegt ziemlich gleich auf, die Wiener Städtische bietet je nach Umsatzsituation günstigere Prämien. Unterschiede gibt es in der Deckungsstruktur. Die Uniqa hält als Kammerversicherer einen Gruppenvertrag mit der Möglichkeit zum besseren Risikoausgleich. Durch eine Rahmenvereinbarung mit der Kammer wird Schutz vor überraschenden Vertragssanierungen geboten. Generali und Wiener Städtische zielen mit Einzelvertragsangeboten primär auf den einzelnen Rechtsanwalt und sein subjektives Risiko ab. Es gibt bei diesen beiden Anbietern keine Rahmenvereinbarung mit der Kammer.

Zum Abschluss: Versichererwechsel sind nicht per se „sündhaft“. Sie sind es nur dann, wenn aufgrund rein preisbezogener Umdeckungen Kundeninteressen unter den Tisch fallen. Einem jährlichen (!) Versichererwechsel aus Prämiengründen kann daher auch bei allem begrüßenswerten Maklerwettbewerb nicht das Wort geredet werden, insbesondere nicht in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, wo die zeitliche Zuordnung des Verstoßes oft Anlass für heiße Diskussionen bietet. Der Makler kann oder soll einen Vertragswechsel empfehlen, dies jedoch erst nach sorgfältiger Abwägung von Prämien- und/oder Deckungsvorteilen.

Hermann Wilhelmer

h.wilhelmer@vonlauffundbolz.at

zum Leserbrief: „Mehr Klarheit nötig”.

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