Unterschied nicht verständlich

1.12.2020 – Ein Normalbürger wird diesen Unterschied zwischen Verwendung eines Kfz und Betrieb eines Kfz, so wie ihn die Juristen vom OGH und in Brüssel sehen, nie begreifen wollen, geschweige denn verstehen.

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Noch vor Jahren habe ich die EKHG-Haftung anders erklärt bekommen. Die sogenannte Gefährdungshaftung (verschuldensunabhängige Haftung ) wurde somit zum Teil eliminiert, so sehe ich diese Entscheidung des OGH

Beste Grüße

Herbert Schmaranzer

herbert@stb-schmaranzer.at

zum Artikel: „Parkendes Auto entzündet sich – OGH zur Haftung”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rudolf Mittendorfer - Ist eine Dachrinne nur bei Regen in Betrieb? mehr ...

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