1.12.2020 – Ein Normalbürger wird diesen Unterschied zwischen Verwendung eines Kfz und Betrieb eines Kfz, so wie ihn die Juristen vom OGH und in Brüssel sehen, nie begreifen wollen, geschweige denn verstehen.
Noch vor Jahren habe ich die EKHG-Haftung anders erklärt bekommen. Die sogenannte Gefährdungshaftung (verschuldensunabhängige Haftung ) wurde somit zum Teil eliminiert, so sehe ich diese Entscheidung des OGH
Beste Grüße
Herbert Schmaranzer
zum Artikel: „Parkendes Auto entzündet sich – OGH zur Haftung”.
Rudolf Mittendorfer - Ist eine Dachrinne nur bei Regen in Betrieb? mehr ...
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