Unstimmigkeit

31.3.2016 – Ungeachtet rechtlicher Grundlagen und dass in Einzelfällen Versicherungsnehmern bei Beantragung, aus egoistischen Verkaufsmotiven seitens des Beraters, relevante Informationen verschwiegen (damit meine ich nicht die Dauer des Rücktrittsrechtes) und beschönigt wurden, ergibt sich für mich folgende Unstimmigkeit: „Warum bietet jemand selbstlos eine Dienstleistung an, ist dafür zudem bereit, in beträchtliche, kostenlose Vorleistung zu gehen?“ Nächstenliebe, Gerechtigkeitssinn oder doch Profilierungssucht und/oder mit Menschen durch ein „Lockvogelangebot“ Gewinne zu lukrieren. Interessant finde ich dabei, wie hier um „Versicherungsnehmer“ gekeilt wird („wir übernehmen die Kosten wenn sie zu uns kommen …“).

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Gott sein Dank ist es bei uns so, dass jeder (voll Geschäftsfähige) selbst entscheiden kann. Und wenn das Ergebnis anders ausfällt als „erträumt“, dann findet sich sicher jemand, der selbstlos für das subjektive Rechtsempfinden kämpft.

Gott sei Dank gibt es aktuell keine anderen, wichtigeren Probleme! Und wenn doch, dann ist dies doch eine willkommene Ablenkung – oder?

Raimund Hirzer

raimund@hirzer.at

zum Artikel: „VKI und Prozessfinanzierer suchen „Rücktrittskandidaten“”.

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