WERBUNG

Unseriöse Vereinbarung

19.8.2008 –

Meines Erachtens ist so eine Vereinbarung, wie sie diese Vermögensberaterfirma getroffen hat, unseriös und bringt die ganze Branche in Verruf. Das Rücktrittsrecht ist ein Grundrecht eines Konsumenten. Und wenn der Kunde davon Gebrauch macht, dann muss sich der Berater fragen, was er selbst falsch gemacht hat.

Dann ein Honorar in Höhe von 2760 Euro einzufordern kann nicht als Aufwandshonorar berechnet sein. Das würde einem Aufwand von 27,6 Stunden bei einem Stundensatz von 100 Euro entsprechen. Ist doch etwas unrealistisch!!

In meinen Augen auch unseriös ist die Vereinbarung über ein laufendes jährliches Honorar in Höhe von 230 Euro. Das würde ich als Kunde nicht unterschreiben.

Wir alle bekommen von den Versicherungen und Banken, mit denen wir zusammenarbeiten, eine Provision für vermittelte Geschäfte. Und dafür erbringen wir eine Dienstleistung dem Kunden gegenüber.

Diese Form der Einkommensbeschaffung finde ich äußerst zweifelhaft. Wenn schon Honorarvereinbarung, dann nach Aufwand, denn ich kenne keinen Makler, der jährlich eine Komplettdurchsicht der Verträge bei jedem Kunden durchführt. Wenn dies einer behauptet, dann läuft das meines Erachtens unter „Märchenstunde“!

Wir sollten unserem Ruf zuliebe eine gute und seriöse Arbeit machen, dann läuft unser Geschäft gut und dann stimmt auch das Einkommen. Und es soll keiner versuchen, einen Kunden für dumm zu verkaufen. Das rächt sich, wie dieser Fall zeigt.

Johannes Schwandl

h.schwandl@utanet.at

zum Artikel: „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”.

WERBUNG
WERBUNG
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
19.8.2008 – Ing. Gerald H. Winterhalder zum Artikel „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”. mehr ...
 
19.8.2008 – Viktor Freudhofmeier zum Artikel „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”. mehr ...
 
20.8.2008 – Jelena Koci zum Artikel „Maklerhonorar: Zweite Runde vor Gericht”. mehr ...