Unschätzbares Asset im Beratungskampf

21.4.2011 – Aufgabentrennung ist nicht gleich Gewerbeabgrenzung. Wertende Interpretationen und „wie es gemeint ist“, machen wenig Sinn. Die Abgrenzung ist ja keine „Erfindung“ des Fachverbandes, sondern eine Erkenntnis aus aktuellen Entwicklungen zum Vorteil des Berufsstandes. Es wird ja wohl niemand glauben, dass ein Fachverband bewusst den eigenen Berufsstand schädigen will.

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Fakt ist, dass der Finanzausschuss des Nationalrates 2009 wie das BMWFJ als Aufsichtsbehörde und das BMF in Verbindung mit der FMA zur Erkenntnis gelangt sein dürften, dass es im Schutzinteresse der Kunden ist, klare Berufsbilder und klare Haftungen zu schaffen, das heißt Gewerbetrennung. Jeder darf alles machen, wenn er dazu die Berechtigung hat.

25 Prozent der Versicherungsmakler sind Vermögensberater. Der VB verfügt über drei Berechtigungen. Als Kreditberater muß der VB sich deklarieren, als WP-Berater darf er es nur im Haftungsdach. Als Versicherungsberater besteht nur ein „Ausschnittsrecht“ für die Lebensversicherung.

Kein Kunde versteht das, kein Kunde will überhaupt nur nachdenken, mit wem man es zu tun hat, weil die vielen „blumigen“ Begriffe mehr verwirren als transparent sagen, was man ist und wie die Rechtsstellung zum Kunden ist. All das sagt der FV-VM-Beschluss. Und genau das ist zum Vorteil des Berufsstandes nicht mehr gewollt. Gewollt ist vielmehr keine „Aufgabentrennung“.

Als Lösungsvorschlag liegt eine neue Gewerbeberechtigung „Fondsagent / Fondsmakler“ am Tisch. Einfach und klar. Wer nur Fonds beraten will, macht das. In Verbindung mit Versicherung braucht man den Versicherungsagent / -maklergewerbeschein und umgekehrt, wenn es zB um die FGLV geht.

Wer heute bereits an die auf uns zukommende nachweisliche Weiterbildung denkt, wird klar erkennen können, dass das eine effiziente Form der Berufsausübung ist mit dem Zusatzvorteil, dass der Kunde einfach erkennen kann, wer und was man ist. Ein unschätzbares Asset im Beratungskampf mit den Banken und anderen Produktverkäufern.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Leserbrief: „Fehlinterpretation”.

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