Ungleichheit ist die Regel, nicht die Ausnahme

18.11.2022 – Das österreichische Sozialversicherungsrecht ist eine Aneinanderreihung von Besonderheiten und wird durch die fast jährlichen Novellen nur langsam „egalitärer”.

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Als ich – Geburtsjahr 1955 – zu arbeiten begann, zählten Schul-und Studienjahre sowie der Präsenzdienst sehr wohl noch zu den anrechenbaren Versicherungsjahren. Damals galten auch noch die letzten fünf Beitragsjahre als Basis für die Pensionshöhe (gemeinsam mit den Versicheurngsjahren).

Dann die letzten zehn, 15, dann die besten 15 Jahre – bis schließlich das Pensionskonto mit der lebenslangen Berechnung Einzug hielt. Für viele war jede dieser „Reformen” (längst ein euphemistischer Begriff für Verschlechterungen) ein Nachteil.

Beamten hingegen gestand man jahrzehntelange Übergangsregelungen zu. Da bekam die „Lebensplanung” ihren Platz, bei allen anderen war das offenbar kein Thema.

Zu erwähnen wären auch die notwendigen 35 Dienstjahre im Staatsdienst. Zu diesen zählten selbstverständlich auch der Militärdienst im Deutschen Reich – sogar doppelt. Die Jahre in Konzentrationslagern hingegen zählten nicht.

Da bekommt der Begriff „Leistung muß sich lohnen” gleich eine besondere Note. Für den „Widerstand” war Überleben offenbar Lohn genug.

Bei all dem individuell empfundenen Unrecht muß dennoch festgehalten werden, dass auch die Pensionen gemäß aktuellem Pensionsrecht unfinanzierbar sind. Das Problem wird durch diverse Verwässerungen wie dem niedrigen Aufwertungsfaktor nur marginal kleiner.

Aber die Politik scheut sich nach wie vor, der Bevölkerung in der Pensionsfrage reinen Wein einzuschenken. Mit einer Geburtenrate von 1,45, einer steigenden Lebenserwartung und dazu hohen Staatsschulden sowie niedrigem Wirtschaftswachstum ist das Umlagesystem in gegenwärtiger Form schlicht unfinanzierbar. Aber wieviele der 183 Abgeordneten erwarten nur Leistungen des Pensionskontos?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Pflichtversicherung: Sind Präsenzdienstzeiten Beitragsmonate?”.

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