Ungleichbehandlung

27.5.2010 – Es stellt sich für mich nur die Frage: Warum soll dieses Modell nur für die Pensionskassen gelten und nicht auch für andere Pensionszusagen, die nicht über Pensionskassen finanziert werden? Ist dies nicht eine Ungleichbehandlung?

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Wie soll das Modell bei einem Pensionisten funktionieren, der bereits eine Pension erhält, die er versteuern muss. Kann dieser sich auch entscheiden? Pensionskürzungen werden sich bei einem schlechten Veranlagungsergebnis auch durch dieses Modell nicht vermeiden lassen, die Steuer dafür habe ich schon bezahlt.

Dr. Roger Emmett gerichtlich beeideter Sachverständige für Pensionskassen

emmett@emmett.at

zum Artikel: „Neues Fundament für die Vorsorge ”.

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