Ungleichbehandlung

21.12.2011 – Wenn ein Kfz-Mechaniker eine Spoiler auf ein Auto montiert und der Kunde das dann eine Woche danach wieder demontiert habe möchte, dann muss der Kunde zweimal bezahlen. Wenn ein Chirurg eine Schönheitsoperation durchführt und der Kunde sich das einen Monat später anders überlegt, muss der dann auch zweimal bezahlen.

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Wenn ein Versicherungsmakler nach den Regeln der Kunst für seinen Kunden ein Versicherungsprodukt auswählt und sich der Kunde das wieder rückgängig macht, bekommt er dafür noch Geld, das der Makler trotz erbrachter Leistung zurückzahlen muss. Warum eigentlich. Ich dachte, der EuGH hat entschieden, dass alle Menschen gleich sind? So eine Ungleichbehandlung ist menschenrechts- und damit verfassungswidrig. Weg damit!

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Versicherungsrechts-Novelle im Ministerrat”.

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