4.12.2009 – Es grenzt an groben Unfug, eine kleine Ausschnittsdeckung, die noch dazu an das Tragen eines bestimmten Produktes gekoppelt ist, als „Schutz“ anzupreisen. So etwas ist abzulehnen, weil wieder einmal der völlig falsche Eindruck entstehen könnte, das Kind wäre tatsächlich ausreichend versichert. Es wäre besser, die Helme billiger abzugeben und den Kindern einen Lollypop dazuzugeben; man kann ja ohne Weiteres eine ordentliche Versicherung mit anbieten.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Skihelm inklusive Bergekostenversicherung”.
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