Unfassbares Urteil

15.6.2010 – Ein unfassbares Urteil; aber ähnlich wie bei Meinl etc. Der Makler hätte die „Missbrauchsgeneigtheit“ erkennen müssen! Und die Leute von der FMA? Was genau müssen die eigentlich erkennen? Wofür gibt es diese Institution, wofür haften diese Leute? Und: Haften wir auch, wenn künftig den Lebensversicherern die Staatsanleihen um die Ohren fliegen?

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Hansjörg Matzer

hansjoerg.matzer@punctum.at

zum Artikel: „Falsche Beratung kommt Maklerfirma sehr teuer”.

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