Unfaire Umverteilung

21.5.2013 – Bei 90 Minuten Beratungsleistung nach Aussage von Herrn Miskarik stellt sich die Frage über das Verhältnis Leistung und Entgelt. Eine Lebensversicherung mit angenommen 2.400 Euro Jahresnettoprämie enthält bei entsprechender Laufzeit mindestens eine Einmalcourtage von rund 2.400 Euro, das ist ein Stundensatz von 1.600 Euro, sollte ein Kaufabschluss erfolgen. Die Käufer zahlen somit den Leerauwand für ebenso beratene Nichtkäufer. Warum diese unfaire Umverteilung?

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Bei biometrischer Beratung hingegen könnte die weit über 90 Minuten liegende gesamte Beratungsleistung ins Leere gehen, weil es unter Umständen an der Risikoannahme scheitert, dh Null-Entgelt. Hier bleibt das Beratungswissen „unverschuldet“ unbelohnt.

Bei der Kostentransparenz der Lebensversicherungen gibt es unverändert keinen generell, das heißt gesetzlich vorgegebenen Berechnungsalgorithmus, der einen objektiven Vergleich EU-weit für den Kunden ermöglicht, wie zum Beispiel die „Reduction in yield“ in Großbritannien.

Das deutsche Modell der Kostendeklaration enthält nur die halbe Wahrheit, weil die Management Fee der Fonds fehlt. Der deutsche Ansatz ist bei der Zukunftsvorsorge Neu beabsichtigt, das heißt eine gesetzliche Irreführung. Ein Fragenstandard für die Lebensversicherung, wie es in der Wertpapierberatung bereits Standard ist, macht Sinn.

Beim Leistungsentgelt ist ein professionelles Verständnis beim Kunden noch Lichtjahre von einem angemessenen Entgelt für Berater entfernt. Dazu bedarf es zuallererst wettbewerbsneutraler Anforderungen für alle Vertriebsformen, mit klarem Rechtsstatus = Beraterdeklaration weit im Vorfeld für den Kunden, mit welcher Qualifikation = Gütesiegel und Haftungsansprüchen der Kunde es beim Berater zu tun hat, sollten allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aus neuer Kenntnis Mängel sichtbar werden.

Walter Michael Fink

w.fink@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Beratungsgespräch in fünf Schritten”.

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