Unerträgliche Paragraphenreiterei schadet allen

8.6.2012 – Der niederösterreichische AK-Präsident wäre etwas glaubwürdiger, wenn man nicht zwangsweise, sondern freiwillig Mitglied der Arbeiterkammer sein könnte. Solange jedoch Institutionen – das gilt auch für die WKÖ – ihre „Mitglieder“ kraft zwanghaften Gesetzes und nicht durch freiwillige Überzeugung gewinnen, sollten sich diese etwas vorsichtiger zu Vertragsbedingungen jener äußern, die ihre Kunden und Mitglieder „werben“. Wenn etwas unerträglich ist, dann sind das Zwangsmitgliedschaften! Denn einen Versicherungsvertrag schließt man allemal freiwillig ab und bekräftigt dies durch Unterschrift.

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Dass Konsumentenschutz und Judikatur derartige Entscheidungen immer mehr aushöhlen bzw. fast obsolet machen, führt zu einer Entmündigung der Konsumenten und letzlich entbindet es Menschen von ihrer Verantwortung. Unsere Gesellschaft wird für diesen Irrweg einen hohen Preis zahlen – und zahlt ihn auch bereits. Nach meinem Wissen gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Versicherer Ausstiegswilligen abseits der Vertragsfristen sehr wohl diese Möglichkeit einräumen.

Was die AK und der OGH nämlich außer Acht lassen, ist der Schaden, der durch die Aussteigenden in einer Risikogemeinschaft entsteht. Wieso sollen immer die Vertragstreuen die Zeche für jene zahlen, die sich – aus welchem Grund immer – nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten? Sehen die Richter und Konsumentenschützer nicht, welchen volkswirtschaftlichen, finaziellen und auch sozialen Schaden (wer seine Vorsorge so leicht abbrechen kann, hat halt dann im Alter nichts) derartige Entscheidungen verursachen?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge: Wann man doch vorzeitig aussteigen kann”.

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