13.8.2014 – Wenn die Sache nicht so gravierende Auswirkungen auf das weitere Leben des Zwangsversicherten hätte, müsste man fast über dieses Reiten auf dünnem Geäst grinsen und man fragt sich, was hat der Gesetzgeber eigentlich gewollt? Sinnvoll abgegrenzten wirklichen Schutz oder eine Schadenlotterie mit Fremdeingriff?
Soll hier der Versicherungsschutz von vielen kleinen Wenn-und-Aber-Weichen bewusst möglichst löchrig ausgelegt werden, oder soll es klar herauskommen: Wenn ich die Türe meines Wohnbereiches am Wege zur Arbeit hinter mir schließe, bin ich versichert – eigentlich logisch, wenn man denkt, wie weit in den heutigen Anlagen der Weg von der Wohnung bis zum Haupteingang sein kann und was da unterwegs passieren könnte.
Jetzt kann der abgewiesene Zwangskunde aber auch nicht einmal kündigen ...
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Die „Schwelle“ zum Unfall-Versicherungsschutz”.
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