Und jetzt noch die „Rote Karte“ für das IPID

6.9.2016 – Der „Gelben Karte“ für Art und Inhalt von Ertragsprognosen im Beipackzettel für Anlageprodukte sollte die „Rote Karte“ für das beabsichtigte Produktinformationsblatt für Sachversicherungen, kurz „IPID“ – Insurance Product Information Document – genannt, folgen.

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Bereits die bestehenden Angebotsinhalte für Sachversicherungen umfassen mehrere Seiten und sind dennoch nicht ausreichend, um Leistungsausschlüsse und detaillierte Vereinbarungsinhalte über ein zu versicherndes Risiko zu beschreiben. Daher kann auch künftig auf nur zwei Seiten keine Produktinformation eine „informed decision“ für den Kunden ermöglichen, wie es die IDD verlangt.

Ein IPID spiegelt nicht die für den jeweiligen Kunden maßgeschneiderte Risikomatrix. Genau das könnte Kunden verärgern und vor allem noch mehr verunsichern. Das Studium der Versicherungsbedingungen bleibt dem Kunden nicht erspart.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „„Gelbe Karte“ aus dem EU-Parlament für „Beipackzettel“”.

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