Und die AKOÖ garantiert mir dann die staatliche Pension?

28.6.2011 – Diese Forderung der AKÖÖ ist sehr interessant, da sie sich einerseits inhaltlich widerspricht, anderseits bei einigen Anbietern eine garantierte Rente schon vorhanden ist.

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„‚Schnell ermöglicht‘ werden müsse eine vorzeitige Vertragsauflösung und Umschichtung des Kapitals, etwa in das staatliche Pensionssystem. Den Anbietern solle außerdem die gesetzliche Verpflichtung für eine garantierte Mindestrente auferlegt werden.“

Für mich stellt sich hier die entscheidende Frage, warum soll ich ein Produkt vorzeitig auflösen, Verluste in Kauf nehmen und dann das vorhandene Kapital dem Staat schenken, damit irgendwer eine Pension vielleicht erhält. Ob aus meinem eingezahlten Kapital dann auch meine Pension bezahlt wird, wird mir sicher die AKÖO garantieren!

Roger Emmett

emmett@emmett.at

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge unter Dauerfeuer”.

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