3.4.2008 – Dass sich in diesem Fall gerade jene Vorstände von Gesellschaften zu Wort melden, die nachweislich den unabhängigen Makler zu eliminieren versuchen, entbehrt im Hinblick auf den angesprochenen Konsumentenschutz nicht einer gewissen, wahrscheinlich unbemerkten Komik.
Jeder, der sich mit der Materie befasst, weiß nämlich um die entscheidenden Stellung des weisungsunabhängigen Maklers bei den tatsächlichen Umsetzungen der Konsumentenschutzvorgaben.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Doch kein Provisions-Striptease?”.
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