Unabhängige Beratung wird immer unattraktiver gemacht

6.9.2013 – Ein Gericht kann Urteile nur auf Basis der geltenden Gesetzeslage fällen. Daher gilt es, das Urteil zu akzeptieren. In Wahrheit liegt das Problem viel tiefer – nämlich im Bereich der geltenden Gesetze und Vorschriften. Als Berater hat man heute infolge von WAG & Co. de facto keine andere Möglichkeit, als mit einem Haftungsdach zusammenzuarbeiten und deren Geschäftsmodell und Kooperationsvertrag so zu akzeptieren, wie sie einem vorgelegt werden.

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Konsumentenschutz – der Anleger muss im Schadenfall ein „finanzstarkes” Unternehmen klagen können –, Politik und Interessensvertretungen – alles gehört reguliert und beaufsichtigt –, die Finanzmarktaufsicht („wir wollen/können nicht x-tausend Berater beaufsichtigen) und vielleicht auch der Bankensektor („wenn die Unabhängigen weg sind, wird unser Leben wieder einfacher“) haben es geschafft, mit dem MiFID und WAG-Korsett einen gesetzlichen Rahmen zu etablieren, der den Beruf den unabhängigen Beraters (der in Wahrheit der einzige ist, der die Interessen des Konsumenten vertreten könnte) immer unattraktiver macht.

Für jeden Berater sollte sich bei einem Urteil wie dem oben genannten die Frage stellen, wofür denn die etwa 20 Prozent der Provisionen an ein Haftungsdach bezahlt werden, wenn sich dieses (künftig wahrscheinlich standardmäßig) an ihm regressiert. Aus diesem Grund benötig man ein Haftungsdach also nicht. Gleiches gilt oft für so genannte Fortbildungen – viele der Veranstaltungen sind in Wahrheit nicht mehr als Produktpräsentationen ...

Die angebotene Software ist in vielen Fällen sehr gut (in manchen weniger). Doch das Abbilden von Depotentwicklungen bzw. die umfangreichen anderen Features mancher Lösungen könnten auch ganz einfach über einen Vertrag mit einem IT-Dienstleister zugekauft werden. Dafür muss man nicht > im Namen und auf Rechnung < dieses Dienstleisters arbeiten.

Die Schuld für diesen gesetzlichen Rahmen nach Brüssel abzuschieben, greift viel zu kurz – auch dort haben nationale Interessensvertreter mitgewirkt. Ob MiFID, WAG und die anderen Reglementierungen auf längere Sicht wirklich dem Schutz der Konsumenten dienen oder nur zu einem Oligopol weniger Anbieter führen, bleibt dahingestellt.

Zum Ende ein Gedankenexperiment: Was ist, wenn wir für Steuerberater und Rechtsanwälte – alles beratende Berufe wie der des Vermögensberaters – Gesetze definieren, die denen unseres Berufsstandes ähnlich sind? Wer bleibt dann neben den Big Four und wenigen sehr großen Kanzleien noch übrig? Soll das so sein?

DI Wolfgang Türk

vermoegen@aon.at

zum Artikel: „Falschberatung: Pool-Partner-Streit um Regress landet vor OGH”.

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