Umsicht geboten

10.8.2011 – „Normales Mountainbike-Rennen" – hier wirft sich die Frage auf: Was ist ein „normales" und was ein „nicht normales" Rennen? Rennsport aller Art darf doch wohl nicht als „normal" bezeichnet werden? Wenn die Kollegin bei Abschluss der Unfallversicherung Kenntnis über die Ausübung des Sports hatte, bereits Unfallereignisse hinsichtlich der Ansprüche gegenüber Versicherern abgehandelt hatte, verstehe ich nicht, weshalb sie der Versicherung keine Kenntnis der Sportausübung verschaffte. Kann es sein, dass der Versicherte bereits bei anderen Unternehmen versichert war? Es ist immer riskant, nur wegen ein „paar Euro" Provision Verträge abzuschließen und den Versicherer nicht wissen zu lassen, was er für ein Risiko zeichnet. Darauf zu hoffen, dass kein Unfall mehr passiert, wäre wohl sehr blauäugig. Aber vielleicht war es ja ganz anders. Scheinbar ist sich ja nicht einmal der OGH sicher, wem letztendlich Recht zu geben ist. Typisch!

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Bernhard Kaltenegger

b.kaltenegger@vb-kaltenegger.at

zum Artikel: „Streit um Versicherungsvertrag zum zweiten Mal bei OGH”.

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