18.11.2008 – Ich habe bisher auf Anforderung bei diversen Gesellschaften noch immer eine Antragskopie erhalten. Manchmal wird auf die „Umseitigen Vereinbarungen“ vergessen, welche – besonders bei PC-Antragsausdrucken – dem Versicherungsnehmer möglicherweise gar nicht vorgelegt wurden, denn sie stehen ja auf dem Blatt nach der Kundenunterschrift.
Helmut Hofbauer
zum Artikel: „Wegen 195,26 Euro bis zum OGH”.
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