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Umseitige Vereinbarungen

18.11.2008 – Ich habe bisher auf Anforderung bei diversen Gesellschaften noch immer eine Antragskopie erhalten. Manchmal wird auf die „Umseitigen Vereinbarungen“ vergessen, welche – besonders bei PC-Antragsausdrucken – dem Versicherungsnehmer möglicherweise gar nicht vorgelegt wurden, denn sie stehen ja auf dem Blatt nach der Kundenunterschrift.

Helmut Hofbauer

makler@vih.at

zum Artikel: „Wegen 195,26 Euro bis zum OGH”.

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