Übler Missstand

11.7.2013 – Hier muß einmal ein übler Missstand klar aufgezeigt werden: Viele Versicherer „gewähren“, wie es in manchen Bedingungen noch heißt, unbeschadet der Tatsache dass ja dafür gutes Geld bezahlt wird, Versicherungsschutz für Risken, die sie gar nicht kennen und auch keinerlei Anstalten machen, diesen Mangel zu beheben. Dann kann man nur sagen: Es geschieht völlig zu Recht, wenn dann auch Sachen wie ein Weinkeller etc. als Teil der versicherten Sache gelten. Für uns Makler ist hier die Anerkenntnisklausel, die unbedingt vereinbart werden sollte, wichtig.

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Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Eigenheimversicherung: Streit um Deckung für Weinkeller vor OGH”.

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