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Überschrift ist irreführend!

8.1.2010 – In Ihrem ansonsten durchaus interessanten Artikel über den Schneedruckschaden an einer Tennishalle empfinde ich die Überschrift sehr irreführend. Sie schreiben: „Kein Versicherungsschutz bei Schneedruck“ obwohl in Wahrheit bzw. beim Lesen des Artikels klar wird, dass nur der Folgeschaden aufgrund unterlassener Abstützung gemeint ist. Hier würde ich mir mehr Sachlichkeit wünschen.

Es sollte jeden Versicherungsmakler und vor allem Kunden, klar sein, dass ein „normaler“ Schneedruckschaden sehr wohl versichert ist und keine grundsätzliche Verpflichtung seitens des Versicherungsnehmers besteht, möglicherweise selber unter Gefährdung seiner Gesundheit oder seines Leben aufs Dach zu steigen (Einzelfälle ausgenommen). Dies wäre nämlich auch für die kalkulierenden Versicherer kontraproduktiv, da sie dann über die Unfall und Lebensversicherungen erst recht zahlen müssten.

Ich möchte mit meinem Kommentar nur darauf hinweisen, dass man Kunden nicht in Panik versetzen sollte und diese sich dadurch möglicherweise in Gefahr begeben. Wenn natürlich die Möglichkeit besteht, dass zum Beispiel die Feuerwehr die Schneelast vom Dach räumt, ist dies als Schadenvermeidung seitens des Versicherungsnehmers durchaus ratsam.

Franz Waghubinger, Versicherungsmakler

franz.waghubinger@uvk.at

zum Artikel: „Kein Versicherungsschutz bei Schneedruck”.

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